Genießen Sie den arabischen Baustil des Hotels, die hervorrangende Küche und einen premierten Nachtclub.
Das Grand Hyatt Muscat liegt am Golf von Oman im Botschaftsviertel im Stadtteil Shatti Al Qurum, mit dem direkten Zugang zum Strand.
Das im arabischen Baustil konzipierte Hotel schmückt die omanische Küste und hat durch seine Lage einen direkten Zugang zum Strand. Es liegt im Herzen des Botschaftsviertels.
Das Hotel verfügt über 280 Zimmer und Suiten, welche hell und elegant eingerichtet sind.
Die zahlreichen Bars und Restaurants bieten eine große Bandbreite internationaler Spezialitäten. Das Grand Hyatt ist in Muscat als kulinarischer Hotspot bekannt.
Das Grand Hyatt Muscat ist mit einigen Restaurants, Bars, Lounges, Cafés und einem "Rooftop Grill House" ausgestattet. Entdecken Sie die kulinarische Vielfalt von Oman.
Es gibt ein Hauseigenes Fitnessstudio "Club Olympus Fitness Centre".
Babysitterservice sowie Kinderbetreuung
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Visum
Für die Einreise nach Oman ist ein Visum erforderlich. Dieses ist für Deutsche Staatsangehörige gegen Zahlung einer Gebühr direkt bei Einreise am Flughafen in Muscat erhältlich.
Folgende Besuchsvisa können beantragt werden:
Detaillierte Informationen sowie Informationen zu weiteren Visa entnehmen Sie bitte der Webseite des Auswärtigen Amts.
Ramadan
Haben Sie bitte Verständnis, dass während dem heiligen Fastenmonat RAMADAN gegebenenfalls kein Alkohol sowie Schweinefleisch serviert wird. Zudem kann es tagsüber Einschränkungen im Service an öffentlichen Plätzen sowie in Beach Bars, Terrassen und Pool Restaurants geben.
Ramadan Daten:
Bezüglich genauen Informationen zum Ablauf während des Ramadan in dem von Ihnen gewählten Hotel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die aktuellen Einreisebestimmungen sowie weitere Informationen können Sie hier einsehen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Unsere Kunden mit allen weiteren Staatsangehörigkeiten bitten wir, sich bei dem zuständigen Amt ihres Landes über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren.
Ramadan
In der Zeit vom 15.05.-14.06.2018 findet in den arabischen Ländern der heilige Fastenmonat RAMADAN statt.
Haben Sie bitte daher Verständnis, dass während dieser Zeit gegebenenfalls kein Alkohol sowie Schweinefleisch serviert wird. Auch kann es während des Tages Einschränkungen im Service an öffentlichen Plätzen sowie in Beach Bars, Terrassen und Pool Restaurants geben.
Bezüglich genauen Informationen zum Ablauf während des Ramadan in dem von Ihnen gewählten Hotel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Einreisebestimmungen:
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Es wird empfohlen, die Erklärung auch ins Arabische übersetzen zu lassen.
Visabestimmungen::
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 14 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 14 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Sie erhalten bei der Ankunft an der Grenze oder am Flughafen eine kostenlose Einreisegenehmigung für 14 Tage, die jedoch nicht verlängert werden kann.
Bitte beachten:
Es kann in Einzelfällen zu Problemen bei der visumfreien Einreise kommen, daher wird die Beantragung eines Visums vor Reisebeginn empfohlen.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Nachweis einer Unterkunft
Transitvisabestimmungen::
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum (siehe Abschnitt “Visabestimmungen”).
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 6 Stunden
Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt.
Impfvorschriften:
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Bei dieser Destination gilt eine abweichende Länderliste. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Zielgebiets. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Versicherung:
Eine Reisekrankenversicherung, die auch COVID-19 abdeckt, ist erforderlich.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 10.01.2025 19:27 für Kunden von: LUXURY DREAMS, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin
Einreise-Informationen für Reisende mit anderen Staatsangehörigen:
Unsere Kunden mit allen weiteren Staatsangehörigkeiten beraten wir gerne telefonisch über die für Sie gültigen Einreisebestimmungen.
Ramadan
In der Zeit des Ramadans findet in den arabischen Ländern der heilige Fastenmonat RAMADAN statt.
Haben Sie bitte daher Verständnis, dass während dieser Zeit gegebenenfalls kein Alkohol sowie Schweinefleisch serviert wird. Auch kann es während des Tages Einschränkungen im Service an öffentlichen Plätzen sowie in Beach Bars, Terrassen und Pool Restaurants geben.
Bezüglich genauen Informationen zum Ablauf während des Ramadan in dem von Ihnen gewählten Hotel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ramadan Termine:
Hinweise für Reisende mit eingeschränkter Mobilität:
Diese Reise ist nicht geeignet für mobilitätseingeschränkte Reisende. Sehr gerne stellen wir Ihnen jedoch eine passende Reise zusammen. Fragen Sie uns!