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Unsere Reiseversicherungen

  • Informationen zum Basis-Reiserücktritts-Schutz

    Mit diesem Produktinformationsblatt möchten wir Ihnen den Überblick über unsere Leistungen erleichtern. Die nachfolgenden Informationen sind dementsprechend nicht abschließend. Für einen vollständigen Überblick über Leistungen und Ausschlüsse informieren Sie sich bitte in den Ihnen vorliegenden Versicherungs-bedingungen.


    Art der Versicherung:
    Das vorliegende Produkt ist ein Reiserücktritts-Schutz (Stornoschutz) und ist als Basis-Reiserücktritts-Schutz zu erwerben. Die Gültigkeit erstreckt sich weltweit auf Reisen mit einer Dauer von bis zu 42 Tagen. Der gewählte Tarif gibt Auskunft über den Umfang der einzelnen Leistungen.


    Abschlussfrist:
    Der Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei kurzfristiger Buchung vor Reiseantritt kann der Versicherungsschutz innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden.


    Umfang der Versicherungen:
    a) Reiserücktritts- Schutz/ Stornoschutz
    Erstattet werden die vertraglichen Stornokosten vor Reiseantritt, einschließlich des Vermittlungsentgeltes, wenn die Reise z.B. wegen:

    • unerwarteter schwerer Erkrankung/ Unfall
      (dazu zählt auch eine Vorerkrankung, solange diese in den letzten 6 Monaten nicht behandelt wurde)
    • Schwangerschaftskomplikationen
    • unerwarteter Beginn des FSJ oder des BFD
    • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
    • Bruch von Prothesen bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
    • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, z.B. Scheidungstermin
    • unerwartete betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses usw.
    • unerwartete Aufnahme eines minderjährigen Kindes im Haushalt zur dauerhaften Pflege
    • Impfunverträglichkeit eines mitreisenden Menschen oder Hundes

    nicht angetreten werden kann. Je nach abgeschlossenem Tarif kann ein Selbstbehalt von 20%, mindestens jedoch 25 € pro Person zurück bleiben. In Tarifen ohne Selbstbehalt entfällt dieser vollständig.


    Prämien und Prämienzahlungen:
    Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Einmalprämie. Ihre individuelle Prämie entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen. Der Versicherungsschutz beginnt und endet, unter Zahlung der Prämie vor Beginn des Versicherungszeitraums, zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Schutz endet ebenfalls zum vereinbarten Zeitpunkt.


    Jeder Schaden ist durch Belege, zum Teil durch Originalbelege, nachzuweisen. Bewahren Sie alle Belege sorgsam auf, da diese später zwecks Regulierung zur Verfügung gestellt werden müssen.
    Bei einer Inanspruchnahme der Reiserücktrittskosten-Schutz muss eine unverzügliche Stornierung der Reise dort erfolgen, wo die Reise gebucht wurde (z.B. Reiseveranstalter/ Reisebüro oder Gastgeber). Aufgrund Ihrer Stornierung wird eine Stornokostenrechnung erstellt, diese ist an uns weiterzuleiten.


    Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer:
    Sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Informationen bei Vertragsabschluss vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Sie haben die Pflicht den Schaden unverzüglich anzuzeigen. Entnehmen Sie die weiteren Pflichten bitte aus den Obliegenheiten innerhalb unserer Versicherungsbedingungen.


    Informationen zum Versicherer:
    Versicherer der Reiserücktrittskosten-Versicherung ist die HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover Handelsregister: Sitz Hannover, HR Hannover B 60320, USt-ID-Nr. DE 219828782 / Vers.-St .Nr. 9116/809/00371 Telefon: +49 (511) 645-0,
    Telefax: +49 (511) 645-4545

    Versicherungsbedingungen:
    AVB KAERA Stand 06.2017; HDI Global SE.

  • Informationen zum Comfort-Reiserücktritts-Schutz

    Mit diesem Produktinformationsblatt möchten wir Ihnen den Überblick über unsere Leistungen erleichtern. Die nachfolgenden Informationen sind dementsprechend nicht abschließend. Für einen vollständigen Überblick über Leistungen und Ausschlüsse informieren Sie sich bitte in den Ihnen vorliegenden Versicherungs-bedingungen.


    Art der Versicherung:
    Das vorliegende Produkt Comfort – Reiserücktritts- Schutz beinhaltet einen Reiserücktritts- Schutz/ Stornoschutz, einen Reiseabbruch- Schutz, und einen Verspätungs-Schutz. Die Gültigkeit erstreckt sich auf weltweite Reisen mit einer Dauer von bis zu 42 Tagen. Der gewählte Tarif gibt Auskunft über den Umfang der einzelnen Leistungen.


    Abschlussfrist:
    Der Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei kurzfristiger Buchung vor Reiseantritt kann der Versicherungsschutz innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden.


    Umfang der Versicherungen:
    a)Reiserücktritts- Schutz/ Stornoschutz
    Erstattet werden die vertraglichen Stornokosten vor Reiseantritt, einschließlich des Vermittlungsentgeltes, wenn die Reise z.B. wegen:

    • unerwarteter schwerer Erkrankung/ Unfall
      (dazu zählt auch eine Vorerkrankung, solange diese in den letzten 6 Monaten nicht behandelt wurde)
    • Schwangerschaftskomplikationen
    • unerwarteter Beginn des FSJ oder des BFD
    • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
    • Bruch von Prothesen bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
    • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, z.B. Scheidungstermin
    • unerwartete betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses usw.
    • unerwartete Aufnahme eines minderjährigen Kindes im Haushalt zur dauerhaften Pflege
    • Impfunverträglichkeit eines mitreisenden Menschen oder Hundes

    nicht angetreten werden kann. Je nach abgeschlossenem Tarif kann ein Selbstbehalt von 20%, mindestens jedoch 25 € pro Person zurück bleiben. In Tarifen ohne Selbstbehalt entfällt dieser vollständig.


    b) Reiseabbruch-Schutz
    Erstattet werden Ihnen zusätzliche Rückreisekosten sowie der anteilige Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise nicht planmäßig - aus einem versichertem Grund wie z.B. unerwarteter schwerer Erkrankung/ Unfall oder Schaden am Eigentum (z.B. Feuer oder Straftat eines Dritten) - beenden können und vorzeitig nach Hause Reisen müssen. Je nach abgeschlossenem Tarif kann ein Selbstbehalt von 20%, mindestens jedoch 25 € pro Person zurück bleiben. In Tarifen ohne Selbstbehalt entfällt dieser vollständig.


    c) Verspätungs-Schutz
    Bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ersetzt der Versicherer Ihnen z.B. die zusätzlichen Beförderungskosten bis € 750,- wenn Sie dadurch Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen. Je nach abgeschlossenem Tarif kann ein Selbstbehalt von 20%, mindestens jedoch 25 € pro Person zurück bleiben. In Tarifen ohne Selbstbehalt entfällt dieser vollständig.


    Prämien und Prämienzahlungen:
    Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Einmalprämie. Ihre individuelle Prämie entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen. Der Versicherungsschutz beginnt und endet, unter Zahlung der Prämie vor Beginn des Versicherungszeitraums, zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Schutz endet ebenfalls zum vereinbarten Zeitpunkt.


    Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer:
    Sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Informationen bei Vertragsabschluss vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Sie haben die Pflicht den Schaden unverzüglich bei der Notrufzentrale anzuzeigen. Darüber hinaus bitten wir Sie im Schadenfall die Kosten so gering wie möglich zu halten. Entnehmen Sie die weiteren Pflichten bitte aus den Obliegenheiten innerhalb unserer Versicherungsbedingungen.

    Jeder Schaden ist durch Belege, zum Teil durch Originalbelege, nachzuweisen. Bewahren Sie alle Belege sorgsam auf, da diese später zwecks Regulierung zur Verfügung gestellt werden müssen.


    Bei einer Inanspruchnahme der Reiserücktrittskosten-Schutz muss eine unverzügliche Stornierung der Reise dort erfolgen, wo die Reise gebucht wurde (z.B. Reiseveranstalter/ Reisebüro oder Gastgeber). Aufgrund Ihrer Stornierung wird eine Stornokostenrechnung erstellt, diese ist an uns weiterzuleiten.


    Informationen zum Versicherer
    Versicherer des Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- und Verspätungs-Schutz ist die HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover Handelsregister: Sitz Hannover, HR Hannover B 60320, USt-ID-Nr. DE 219828782 / VersSt.Nr. 9116/809/00371 Telefon: +49 (511) 645-0, Telefax: +49 (511) 645-4545


    Versicherungsbedingungen:
    AVB KAERA Stand 06.2017; HDI Global SE

  • Informationen zum Komplett-Schutz-Paket

    Mit diesem Produktinformationsblatt möchten wir Ihnen den Überblick über unsere Leistungen erleichtern. Die nachfolgenden Informationen sind dementsprechend nicht abschließend. Für einen vollständigen Überblick über Leistungen und Ausschlüsse informieren Sie sich bitte in den Ihnen vorliegenden Versicherungs-bedingungen.


    Art der Versicherung:
    Das vorliegende Produkt Komplett – Schutz - Paket beinhaltet einen Reiserücktritts-Schutz/ Stornoschutz, einen Reiseabbruch-Schutz, einen Auslandsreisekranken-Schutz inklusive eines Soforthilfe-Schutz, einen Reisegepäck-Schutz, einen Verspätungs-Schutz sowie einen Umbuchungsgebühren-Schutz. Die Gültigkeit erstreckt sich auf weltweite Reisen mit einer Dauer von bis zu 42 Tagen. Der gewählte Tarif gibt Auskunft über den Umfang der einzelnen Leistungen.


    Abschlussfrist:
    Der Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei kurzfristiger Buchung vor Reiseantritt kann der Versicherungsschutz innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden.


    Umfang der Versicherungen:
    a)Reiserücktritts- Schutz/ Stornoschutz
    Erstattet werden die vertraglichen Stornokosten vor Reiseantritt, einschließlich des Vermittlungsentgeltes, wenn die Reise z.B. wegen:

    • unerwarteter schwerer Erkrankung/ Unfall
      (dazu zählt auch eine Vorerkrankung, solange diese in den letzten 6 Monaten nicht behandelt wurde)
    • Schwangerschaftskomplikationen
    • unerwarteter Beginn des FSJ oder des BFD
    • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
    • Bruch von Prothesen bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
    • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, z.B. Scheidungstermin
    • unerwartete betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses usw.
    • unerwartete Aufnahme eines minderjährigen Kindes im Haushalt zur dauerhaften Pflege
    • Impfunverträglichkeit eines mitreisenden Menschen oder Hundes

    nicht angetreten werden kann. Je nach abgeschlossenem Tarif kann ein Selbstbehalt von 20%, mindestens jedoch 25 € pro Person zurück bleiben. In Tarifen ohne Selbstbehalt entfällt dieser vollständig.


    b) Reiseabbruch-Schutz
    Erstattet werden Ihnen zusätzliche Rückreisekosten sowie der anteilige Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise nicht planmäßig - aus einem versichertem Grund wie z.B. unerwarteter schwerer Erkrankung/ Unfall oder Schaden am Eigentum (z.B. Feuer oder Straftat eines Dritten) - beenden können und vorzeitig nach Hause Reisen müssen. Je nach abgeschlossenem Tarif kann ein Selbstbehalt von 20%, mindestens jedoch 25 € pro Person zurück bleiben. In Tarifen ohne Selbstbehalt entfällt dieser vollständig.


    c) Verspätungs-Schutz
    Bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ersetzt der Versicherer Ihnen z.B. die zusätzlichen Beförderungskosten bis € 750,- wenn Sie dadurch Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen. Je nach abgeschlossenem Tarif kann ein Selbstbehalt von 20%, mindestens jedoch 25 € pro Person zurück bleiben. In Tarifen ohne Selbstbehalt entfällt dieser vollständig.


    d) Umbuchungsgebühren-Schutz
    Der Versicherer erstattet Umbuchungsgebühren bis zur 40,- EUR innerhalb der gebuchten Saison.


    e) Reisegepäck-Schutz
    Der Reisegepäck-Schutz beinhaltet folgende Leistungen:

    • Entschädigung für aufgegebenes Reisegepäck bei Abhandenkommen oder Beschädigung
    • Ersatzkäufe für abhandengekommenes Gepäck;
      o zur Fortführung Ihrer Reise unterstützen wir Sie mit 500 €, da das aufgegebene Gepäck nicht am gleichen Tag wie Sie ankommt.
    • Entschädigung für mitgeführtes Gepäck bei:
      o bei Diebstahl oder Raub
      o bei Unfällen des Transportmittels
      o bei Feuer und Elementarereignissen

    Die maximale Versicherungssumme beträgt 2.000 € (pro Person Einzel-Paket) bei der Reisegepäck- Versicherung und 4.000 € im Familienpaket. Der Selbstbehalt bei mitgeführten Gepäck beträgt 50,00 € je Versicherungsfall.


    f) Auslandsreisekranken-Schutz
    Erkranken Sie während Ihrer Reise, so ist eine medizinisch notwendige Heilbehandlung einer Erkrankung während Ihrer Reise versichert. Dazu gehört unter anderem:

    • Die Kostenübernahme bei Krankheit oder Unfall für notwendige Krankenhausaufenthalte,
    • Arztbesuche, Medikamente oder eine notwendige OP,
    • Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
    • Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport (einschließlich Ambulanzflugzeug),
    • Bei Tod der versicherten Person die Kostenübernahme einer Bestattung im Ausland oder der Überführungskosten an den letzten ständigen Wohnsitz.

    Sollten Sie ihren Schaden nicht unverzüglich an die Notrufzentrale melden, verbleibt Ihnen bei nachträglicher Erstattung ein Selbstbehalt von 50 € pro Schadenfall.


    g) Soforthilfe-Schutz
    Der Soforthilfe-Schutz steht in direktem Zusammenhang mit der Auslandsreisekrankenversicherung und gewährt Ihnen eine umfassende Soforthilfe noch während Ihrer Reise. Zu diesen Leistungen gehört:

    • Ein weltweiter Notrufservice rund um die Uhr.
    • Die Übernahme von Such-, Rettungs- u. Bergungskosten bis max. EUR 5.000,-Die Kostenübernahmegarantie/ Abrechnung gegenüber dem Krankenhaus
    • Die Organisation von Krankenbesuchen
    • Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln, Reisedokumenten und Reisegepäck.


    Prämien und Prämienzahlungen:
    Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Einmalprämie. Ihre individuelle Prämie entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen. Der Versicherungsschutz beginnt und endet, unter Zahlung der Prämie vor Beginn des Versicherungszeitraums, zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Schutz endet ebenfalls zum vereinbarten Zeitpunkt.


    Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer:
    Sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Informationen bei Vertragsabschluss vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Sie haben die Pflicht den Schaden unverzüglich bei der Notrufzentrale anzuzeigen. Darüber hinaus bitten wir Sie im Schadenfall die Kosten so gering wie möglich zu halten. Entnehmen Sie die weiteren Pflichten bitte aus den Obliegenheiten innerhalb unserer Versicherungsbedingungen.


    Jeder Schaden ist durch Belege, zum Teil durch Originalbelege, nachzuweisen. Bewahren Sie alle Belege sorgsam auf, da diese später zwecks Regulierung zur Verfügung gestellt werden müssen.


    Bei einer Inanspruchnahme der Reiserücktrittskosten-Schutz muss eine unverzügliche Stornierung der Reise dort erfolgen, wo die Reise gebucht wurde (z.B. Reiseveranstalter/ Reisebüro oder Gastgeber). Aufgrund Ihrer Stornierung wird eine Stornokostenrechnung erstellt, diese ist an uns weiterzuleiten.


    Informationen zum Versicherer:
    Versicherer der Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Verspätungs-, Umbuchungsgebühren- und Resegepäck-Schutz ist die HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover Handelsregister: Sitz Hannover, HR Hannover B 60320, USt-ID-Nr. DE 219828782 / VersSt.Nr. 9116/809/00371Telefon: +49 (511) 645-0, Telefax: +49 (511) 645-4545


    Versicherer der Auslandsreisekranken- und Soforthilfe–Versicherung ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Weddels-Platz 1, 20354 Hamburg, Handelsregister: Hamburg B 19768, Ust-IdNr: DE175218900 / Vers.St.Nr. 9116/806/01005 Telefon: +49 (40) 4119-1000


    Versicherungsbedingungen:
    AVB KAERA Stand 01.2016; HDI Global SE; HanseMerkur Reiseversicherung AG.

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